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Richtlinien zur Durchführung von Gladbecker Stadtmeisterschaften

 Erledigungen durch die Fachschaft:

  • Einladung der Schiedsrichter
  • Platzbestellung bei der Stadt
  • Erstellen der Spielpläne Feld (außer bei Austragung in Turnierform an einem Wochenende)
  • Ausgabe der Eintrittskarten
  • Ausgabe der Freikarten für Vereinsvertreter
  • Verschicken der Spielpläne
  • Abrechnung mit den Ausrichtern 

Erledigungen durch die Ausrichter:

  • Erstellen der Spielpläne (Halle und Feld bei Austragung an einem Wochenende)
  • Kontaktaufnahme mit Platz- und Hallenwarten zur Klärung organisatorischer Fragen mindestens eine Woche vor Beginn
  • Zusendung der Spielpläne an den Staffelleiter spätestens 4 Wochen vor dem ersten Spiel
  • Bewirtung: Getränke von Stauder!!!
  • Stellen der Spielberichtsbögen
  • Kontrolle, dass die Spielberichtsbögen vor dem ersten Spiel ausgefüllt werden. Ausnahmen nur in Absprache mit der Fachschaft
  • Eintritt kassieren
  • Schiedsrichter bezahlen (von den Eintrittsgeldern)
  • Spielberichte unverzüglich an den Kreisvorsitzenden Wichmann schicken und eine Kopie für die Fachschaft aufbewahren!
  • Abrechnung erstellen
  • Turnierleitung
  • Ordner stellen (kenntlich gemacht zu Beginn)
  • Sicherstellen, dass zum Endspiel der Pokal vorhanden ist
  • Zusatz für die Halle: Auf die Einhaltung des absoluten Rauchverbots achten! 

Spezielle Durchführungsbestimmungen (ansonsten gelten die aktuellen Bestimmungen des FLVW!):

Spielberechtigung: „Pass in Duisburg“ wird anerkannt, allerdings weise ich darauf hin, dass die Fachschaft die Pässe mit dieser Eintragung nachträglich kontrolliert. Versichert Euch also vorher, dass der Spieler auch tatsächlich spielberechtigt ist. Die Spielberechtigung muss von Duisburg für Freundschaftsspiele erteilt worden sein! Sollte der Spieler dann nicht spielberechtigt gewesen sein, werden die entsprechenden Spiele als verloren gewertet. Sollte das Turnier bereits beendet sein, erfolgt ggf. die Aberkennung des Titels und dem Verein werden keine Prämien ausgezahlt! In jedem Fall werden Verstöße dem Kreis gemeldet!. Sollten Feldstadtmeisterschaften von Erst- und Zweitmannschaften stattfinden, kann ein Spieler in der Regel nur an einer dieser Stadtmeisterschaften teilnehmen. Ausnahme: Ein Spieler, der in der Zweitmannschaft gespielt hat, darf danach in der Erstmannschaft spielen, allerdings ist ein Zurückwechseln in die Zweite danach nicht möglich!         Die gleiche Regel gilt in der Halle. Für die Hallenstadtmeisterschaften von Zweit/Drittmannschaften gilt die alte Regel, dass hier nur eingesetzt werden darf, wer in der Hinserie nicht mehr als drei Spiele (auch Kurzeinsätze) für die höhere Mannschaft seines Vereins gespielt hat. Bei den Hallenstadtmeisterschaften der Erstmannschaften dürfen auch Spieler der Zweit/Drittmannschaft teilnehmen.

Turnierausschluss: Sollte wegen Tätlichkeit oder Bedrohung gegen den Schiedsrichter ein Spiel abgebrochen werden, wird der Verursacher ( nach Befragung des Schiedsrichters ) sofort vom Turnier ausgeschlossen. Alle Spiele dieser Mannschaft werden mit 0:2 Toren gewertet. Außerdem muss der entsprechende Verein mit weiteren Sanktionen (Stichwort „Verbundsystem gegen Gewalt im Sport“) rechnen.

 Fachschaft Fußball

Volker Dyba

Stand: 09.01.13

   

Wir freuen uns wieder ....

 

... auf viele Zuschauer